2019 wurde das Marktstammdatenregister für Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Dies hatte zum Ziel, einen genauen Überlick über den Strom und Gasmarkt zu haben. In diesem Register müssen sich Unternehmen und Privatpersonen eintragen, die selber Energie erzeugen und/oder speichern.
Somit müssen ALLE Betreiber von PV-Anlagen und/oder Batteriespeichern ihre Anlage beim Marktstammdatenregister eintragen.
Für Anlagen, die ab dem 01.Juli 2017 errichtet wurden, bestand die Pflicht, die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme einzutragen, für ältere Anlagen endet die Eintragungsfrist am 31.01.2021. Wird die Anlage nach diesem Datum ohne diese Eintragung weiter betrieben, enftällt die Vergütung nach dem EEG.
Infos zur Eintragung findet man aud der Seite des Maktstammdatenregisters.
Alternativ kann auch der Eintragungsservice der Komm-Energie in Anspruch genommen werden. Für 75 € wird einem dort die Arbeit abgenommen. Hier gehts zu diesem Service.